Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(AGB) von Fingerfood Frankfurt

Fingerfood Frankfurt wünscht Ihnen für all Ihre Veranstaltungen viel Freude. Deshalb geben wir stets unser Bestes. Unser Team ist immer mit vollem Einsatz und viel Energie dabei um aus Ihrer Veranstaltung ein unvergessliches, kulinarisches Erlebnis zu machen.

Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtliche Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Sollten Sie Fragen zu den AGBs haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden und wir geben uns Mühe, diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu beantworten.


§ 1 Geltung 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. 
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Fingerfood Frankfurt ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Fingerfood Frankfurt auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss 

a. Alle Preise von Fingerfood Frankfurt sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise des Angebotes bezugnehmend auf die Preisliste neuesten Datums.

b. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen. Angaben von Fingerfood Frankfurt  zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. 


§ 3 Preise und Zahlung 

a. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Bestellungen von Speisen, Getränken, Personal und Equipment, die während den Veranstaltungen vom Kunden geordert werden, werden nach den Vertragspreisen von Fingerfood Frankfurt berechnet.
Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

b. Wenn Sie eine Cateringlieferung fest buchen möchten, bitten wir um eine Auftragsbestätigung und eine Anzahlung von mindestens 25% des Bestellwertes auf unser Bankkonto oder PayPal, um das Datum fest für Sie zu reservieren. Anzahlungen werden nicht zurückerstattet. Nicht reservierte Termine werden anderen Kunden freigegeben und können eventuell zwischenzeitlich ausgebucht werden. Der Restbetrag muss bis spätestens am Tag der Veranstaltung beglichen werden. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren verlangt werden. 

c. Bitte teilen Sie uns die endgültige Produktanzahl bis maximal 30 Tage vor Ihrer Veranstaltung mit; Danach ist eine Reduzierung nicht mehr möglich. Eine Erhöhung der Produktanzahl ist darüber hinaus bis 7 Tage vor Ihrer Veranstaltung möglich.  

d. Bei Nichtzahlung / nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund weiterhin zur Zahlung verpflichtet.

Grundsätzlich gelten die Vereinbarungen des Angebots durch den Caterer. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch den Caterer möglich.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit 

a. Selbstverständlich bemüht sich der Caterer, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten.
Fingerfood Frankfurt haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Fingerfood Frankfurt nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist , ist Fingerfood Frankfurt zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. 
b. Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 15 Portionen je Anlieferung und Speise und ein Mindestbestellwert von 150,-€ zu beachten. Andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. Ausnahmen sind mit Fingerfood Frankfurt im Vorfeld abzusprechen. 

c. Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Daher muss die genaue Anzahl der Speisen- und Getränkeauswahl spätestens 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Bis zu sieben Werktage vor der Veranstaltung können lediglich die Produkte aufgestockt werden. Änderungen an der Anzahl sind nach dieser Frist nicht mehr möglich. Die mitgeteilte Anzahl gilt als garantierter Vertragsinhalt und wird in der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

d. Der Kunde wird bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie auch bei der Übernahme von Lieferungen und Leistungen, rechtzeitig auf Besonderheiten am oder im Veranstaltungsort hinweisen. Insbesondere wird der Kunde Erschwernisse rechtzeitig mitteilen, wie z.B. Treppen über mehrere Etagen, lange Wege, enge Gänge, sonstige Behinderungen. Derartige Erschwernisse sind bei der Bestellung anzugeben und rechtfertigen ggf. die Berechnung von Zusatzkosten.

e. Unser Fleisch ist stets halal. Wir bieten kein Schweinefleisch an. Bei Allergien und Unverträglichkeiten (laktosefrei / glutenfrei / nussfrei), sowie speziellen Ernährungsweisen (vegan / vegetarisch) können wir die Gerichte dementsprechend anpassen, sofern dies frühzeitig mit uns abgesprochen wurde.

f. Bei der Buchung von Serviceleistungen werden alle Gerichte und das komplette Buffet von uns angerichtet und dekoriert. Bitte stellen Sie uns pünktlich zur Lieferuhrzeit ausreichend Tisch zur Verfügung. Falls keine Tischdecken hinzu gebucht worden sind, sollte das Buffet bereits von Ihnen gedeckt sein.


§ 5 Gewährleistung

Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Der Auftraggeber hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Fingerfood Frankfurt ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch oder per Email zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende, oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellungen, nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden. 


§ 6 Stornierung

a. Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
in allen Fällen die Anzahlung beziehungsweise 25% des Gesamtbetrages und

ab 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin zusätzlich 25 %.
Bei Stornierung ab 7 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

b. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist der Caterer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Caterer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Caterer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; der Caterer den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Caterer in der Öffentlichkeit gefährden kann; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist. Insofern der Caterer nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet der Caterer nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Der Caterer behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7 Haftung

Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.


§ 8 Verleih von Equipment

a. Wenn Fingerfood Frankfurt auf Veranlassung des Auftraggebers Equipment verleiht, haftet der Auftraggeber für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor. Weiterhin obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Veranstalters, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. 

b.  Falls keine Abholung gebucht wurde, müssen alle verliehenen Gegenstände innerhalb von zwei Werktagen vollzählig und vollständig gereinigt zu Fingerfood Frankfurt in Langen retourniert werden. Bei nicht gewaschenen und gereinigten Gegenständen berechnen wir eine entsprechende Reinigungsgebühr. 

Bei Beschädigung oder Verlust trägt der Kunde die Kosten der Neuanschaffung.

§ 9 Müllentsorgung

Für die Müllentsorgung ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Müll durch Fingerfood Frankfurt entsorgt, berechnen wir 10,00 EUR zzgl. 19 % MwSt pro 60 l Müllbeutel.
 

§ 10 Sonstiges

a. Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Auftraggeber einzuholen. Dem Auftraggeber obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.

b. Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Daten vertraulich behandeln.


§ 11 Schlussbestimmungen 

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist das Gericht am Sitz des Caterers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 
(2) Die Beziehungen zwischen Fingerfood Frankfurt und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 


Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.


Stand 04/2025. Änderungen vorbehalten.